Für eine zeitgemässe und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung!

Neben unbestrittenen Vorlagen wird es Diskussionen geben zu
Traktandum 4
Familienergänzende Kinderbetreuung – Subjektfinanzierung

Um was geht es?

Kindertagesstätten
Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung
Bisher erhalten die Kindertagesstätten (KITA) einen Beitrag pro Biberister Kind. Die KITA wird also von der Gemeinde subventioniert. Dadurch fallen die Betreuungskosten der Eltern an die KITA etwas geringer aus.
Neu sollen alle Biberister Eltern das Recht auf Betreuungsgutscheine für Kinder bis zum Primarschulalter erreicht. Damit wird nicht mehr die Institution KITA subventioniert (Objekt), sondern das zu betreuende Kind (Subjekt). Selbstverständlich bleibt es ein individueller Entscheid der Eltern, ob ihr Kind betreut werden soll.

Der Wechsel zu Betreuungsgutscheinen stellt eine klare Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation dar, wo lediglich 12 Plätze im Chinderland subventioniert werden. Der Wechsel ist richtig, weil er für alle Eltern die gleichen Bedinungen schafft.

Hinzu kommt, dass die Eltern frei sind in der Wahl der Kindertagesstätte. Wer in Solothurn oder weiter entfernt arbeitet, kann sein Kind also auch dort in einer KITA betreuen lassen und hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Im weiteren legte der Gemeinderat einen minimalen Elternbeitrag von 50.- für Einkommen bis 40’000.- fest.

Dieser Betrag ist für uns immer noch zu hoch, stellt aber ebenfalls eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation dar. Wir werden uns an der Gemeindeversammlung entsprechend äussern.

Wir bitten dich, den Betreuungsgutscheinen in Biberist zum Durchbruch zu verhelfen und an die Gemeindeversammlung zu kommen. Ganz wichtig: Du musst bis zum Schluss zu bleiben, da am Ende der Versammlung auf jeden Entscheid zurückgekommen werden kann.